Schülervertretungsordnung

§ 1 Klassensprecherin und Klassensprecher
In den dritten und vierten Klassen wird in den ersten vier Wochen eines neuen Schuljahres durch eine Abstimmung eine Klassensprecherin und ein Klassensprecher gewählt. Beide sind gleichberechtigt. Die Klassenlehrerinnen bereiten die Wahl mit den Schülern im Unterricht vor.
§ 2 Schülerrat - Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher
Die gewählten Vertreter der Klassen bilden den Schülerrat. Sie treffen sich alle vier bis sechs Wochen zu einer Versammlung. Dort werden wichtige und aktuelle Themen besprochen und Beschlüsse für die ganze Schule gefasst.
Die Beratungslehrerinnen berufen die Versammlung ein und bereiten sie vor, dabei sollen die Ideen und Vorschläge der Klassensprecherinnen und Klassensprecher berücksichtigt werden.
§ 3 Aufgaben des Schülerrats
Der Schülerrat hat verschiedene Aufgaben:
- Mitbestimmung bei Entscheidungen der Schule (z.B. Themenfindung für die Projektwochen, Anschaffung von Pausenspielgeräten, Teilnahme an Konferenzen)
- Mitbestimmung bei Regeln für die Ordnung in der Schule (z.B. Schulordnung: Roter Faden, Benutzung von Kickboards)
- Feste planen und organisieren (Einschulungsfeier, Verabschiedung oder Begrüßung von neuen Lehrern, Schulfest usw.)
- Aufgaben für die Schulgemeinschaft (z.B. Unterstützung einzelner Kinder in ihrer Klasse, Schlichtung bei Streitfällen, Vortragen von Sorgen oder Problemen der Mitschüler)
§ 4 Die Schülersprecherin und der Schülersprecher
Der Schülerrat wählt jeweils bei seinem ersten Treffen im neuen Schuljahr eine Schülersprecherin und einen Schülersprecher.
Die Schülersprecherin und der Schülersprecher leiten den Schülerrat und vertreten die Schule in der Öffentlichkeit, so halten sie z.B. bei Schulfesten oder anderen Anlässen eine Rede.
§ 5 Informationsweitergabe
Nach den Schülerratssitzungen sollen die jeweiligen Klassensprecherinnen und Klassensprecher ihre Klasse über die Inhalte informieren. Die Klassenlehrerinnen sollen dafür Unterrichtszeit zur Verfügung stellen.
Die ersten und zweiten Schuljahre werden über Beschlüsse oder andere Informationen des Schülerrates entweder durch ausgewählte Klassensprecher oder durch die jeweilige Klassenlehrerin informiert.
§ 6 Beratungslehrerinnen
An den Schülerratssitzungen nehmen zwei Beratungslehrerinnen teil, die Hilfen und Rat geben sowie auch Vorschläge machen können.