Informationen für Reiserückkehrer

(21.10.20)

Liebe Eltern,


wenn Sie in den Herbstferien verreist waren, denken Sie bitte vor Beginn des Unterrichts am 26.10.20 doch für sich und Ihre Kinder an folgendes:
Haben Sie in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet Urlaub gemacht, müssen Sie gleich nach Ihrer Ankunft zwei Dinge erledigen:
1. Rufen Sie in Ihrer Hausarztpraxis an und fragen Sie nach einem Corona-Test, weil Sie aus einem Risikogebiet eingereist sind.
2. Rufen Sie umgehend Ihr Gesundheitsamt an und geben Sie Bescheid, dass Sie aus einem Risikogebiet eingereist sind. Für die Zeit der Absonderung unterliegen Sie dann der Beobachtung durch diese Behörde.
Ferner müssen Sie sich und natürlich Ihre Kinder innerhalb von 10 Tagen nach Ihrer Rückkehr auf das Corona-Virus testen lassen.
Absonderung bedeutet, dass Sie sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts beziehungsweise in eine andere geeignete Unterkunft begeben und dort bleiben müssen, bis der durchgeführte Test bescheinigt, dass Sie sich nicht mit dem Coronavirus infiziert haben!
Währenddessen ist es Ihnen nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht Ihrem eigenen Hausstand angehören. Sie dürfen dann auch weder spazieren, noch einkaufen gehen. Ihre Kinder dürfen nicht die Schule besuchen!

Wenn Sie vor der Rückreise nach Niedersachsen negativ auf das Corona-Virus getestet wurden und es sich bei dem Test um einen so genannten PCR-Test gehandelt hat, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde, gilt für Sie nicht die Testpflicht bzw. die Pflicht zur Quarantäne. Sie müssen sich aber trotzdem unverzüglich bei Ihrem Gesundheitsamt melden und dies mitteilen.

Wenn Sie aus einem Urlaubsland zurückkehren, das kein Risikogebiet ist, haben Sie nichts weiter zu veranlassen.

Wir hoffen, dass Sie und Ihre Kinder weiterhin gesund sind und bleiben.
Ihre GSaH